Zum Inhalt springen

Ratgeber · Recht

Datenschutzerklärung für die Website nach DSG

Joël Lüscher
20. Oktober 2026 · 4 Min. Lesezeit

Datenschutzerklärung für die Website nach DSG

Kurz gesagt: Wer auf seiner Website Personendaten bearbeitet, etwa über ein Kontaktformular, eine Terminbuchung oder ein Statistik-Werkzeug, muss die Besucherinnen und Besucher darüber informieren. Das geschieht in der Datenschutzerklärung. Sie muss zu Ihrer Website passen und nachgeführt werden, wenn sich etwas ändert. Bei mir gehört eine Datenschutzseite zu jeder Paket-Website, über den Anbieter PrivacyBee kostet die Datenschutzerklärung CHF 54.90 pro Jahr. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.

Aktualisiert am 2. November 2026. Alle Preise in Schweizer Franken, ohne MWST.

Warum Ihre Website eine Datenschutzerklärung braucht

Das revidierte Datenschutzgesetz (DSG) verpflichtet Firmen, Personen zu informieren, wenn sie deren Personendaten beschaffen. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) beschreibt diese Informationspflicht auf seiner Website. Laut EDÖB gehören mindestens die Identität und die Kontaktdaten des Verantwortlichen, der Bearbeitungszweck und gegebenenfalls die Empfänger dazu, an die Personendaten bekanntgegeben werden. Werden Daten ins Ausland bekanntgegeben, braucht es zusätzlich Angaben zum Staat und zu den Garantien für den Datenschutz.

Auf einer Website erfüllen Sie diese Pflicht in aller Regel mit einer Datenschutzerklärung, die von jeder Seite aus erreichbar ist, meist über einen Link in der Fusszeile.

Wo eine Website Personendaten bearbeitet

Viele Firmen denken, ihre Website sammle keine Daten. Oft stimmt das nicht. Typische Stellen sind:

FunktionWelche Daten
KontaktformularName, E-Mail, Telefon, Inhalt der Nachricht
Online-TerminbuchungKontaktdaten, gewünschte Leistung, Termin
OnlineshopAdresse, Bestellung, Zahlungsangaben
Statistik, zum Beispiel Google AnalyticsAngaben zum Besuch, zum Gerät und zum Verhalten auf der Seite
Eingebundene Karten und VideosVerbindungsdaten, die an den Anbieter gehen
NewsletterE-Mail-Adresse, Anmeldung, Öffnungen
HostingZugriffsdaten in den Protokollen des Servers

Jede dieser Funktionen gehört in die Datenschutzerklärung, mit dem Zweck und den Anbietern, die beteiligt sind. Gerade bei Werkzeugen von Anbietern mit Sitz im Ausland ist auch die Bekanntgabe ins Ausland ein Thema.

Was typischerweise in eine Datenschutzerklärung gehört

  • Wer verantwortlich ist, mit Adresse und Kontakt
  • Welche Daten Sie bearbeiten und wozu
  • Welche Dienste und Anbieter beteiligt sind, zum Beispiel Hosting, Formular, Statistik, Karten
  • Ob Daten ins Ausland gehen, und wohin
  • Wie lange Daten aufbewahrt werden
  • Welche Rechte die betroffenen Personen haben, etwa auf Auskunft, und wie sie diese geltend machen

Diese Liste ist eine Orientierung, keine abschliessende Aufzählung. Was Ihre Website genau braucht, hängt davon ab, welche Funktionen sie hat und welche Daten Sie bearbeiten.

Häufige Fehler

Kopierte Texte

Eine Datenschutzerklärung von einer anderen Website zu kopieren, ist verlockend, aber riskant. Sie beschreibt dann Dienste, die Sie gar nicht nutzen, und lässt solche weg, die Sie nutzen. Ausserdem können fremde Texte urheberrechtlich geschützt sein.

Nicht nachgeführt

Kommt ein neues Werkzeug dazu, etwa eine Terminbuchung oder ein Newsletter, muss die Datenschutzerklärung ergänzt werden. Wer das vergisst, informiert seine Besucher unvollständig.

Nur Recht der EU berücksichtigt

Viele Vorlagen aus dem Internet sind für die Datenschutz-Grundverordnung der EU geschrieben. Das Schweizer DSG ist ähnlich, aber nicht gleich. Laut EDÖB verlangt das Schweizer Recht zum Beispiel Angaben zum Staat, in den Daten bekanntgegeben werden. Richten Sie sich auch an Kundschaft in der EU, kann zusätzlich das Recht der EU gelten.

So löse ich das bei Ihrer Website

Impressum und Datenschutzseite gehören bei mir zu jeder Paket-Website. Für die Datenschutzerklärung arbeite ich mit dem externen Anbieter PrivacyBee. Er kostet CHF 54.90 pro Jahr. Ich binde die Datenschutzerklärung in Ihre Website ein.

PositionKosten
Impressum und Datenschutzseitein jeder Paket-Website inbegriffen
Datenschutzerklärung über PrivacyBeeCHF 54.90 pro Jahr

Für den Inhalt der Datenschutzerklärung bleiben Sie als Betreiber der Website verantwortlich. Ich bin kein Anwalt und mache keine Rechtsberatung. Bei heiklen Daten, etwa Gesundheitsdaten in einer Praxis, empfehle ich, die Datenschutzerklärung von einer Fachperson prüfen zu lassen.

Wo Sie verlässliche Informationen finden

Die erste Anlaufstelle ist der EDÖB. Auf edoeb.admin.ch finden Sie Erklärungen zur Informationspflicht, zur Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland und zu weiteren Pflichten aus dem DSG. Die Angaben in diesem Beitrag zum DSG stützen sich auf diese Seiten, gelesen am 18. Oktober 2026.

Checkliste

  • Ist die Datenschutzerklärung von jeder Seite aus erreichbar?
  • Sind alle Formulare, Statistik-Werkzeuge, Karten und Videos darin aufgeführt?
  • Steht drin, ob Daten ins Ausland gehen?
  • Wurde sie nach der letzten Änderung an der Website nachgeführt?
  • Fragen Ihre Formulare nur ab, was Sie wirklich brauchen?

Alle Preise für Websites und Zusatzleistungen finden Sie auf der Seite Preise. Im kostenlosen Erstgespräch (rund 20 Minuten, per Videocall oder Telefon) besprechen wir Ihre Website.

Quelle: Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter, edoeb.admin.ch, Seiten «Basiswissen» und «Informationspflicht», gelesen am 18. Oktober 2026. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.

Eine fertige, laufend aktualisierte Datenschutzerklärung erhalten Sie bei mir als Datenschutzerklärung von PrivacyBee.

Wie ich Websites für kleine Firmen aufbaue und was im Paket enthalten ist, lesen Sie unter Webseite erstellen lassen.

Weitere Ratgeber

Nach oben scrollen